Sparte Dart
Dein Sport, mein Sport - wir!

1.1 Die Sparte Dart des DGSV ist die für den Gehörlosen Dartsport zuständige Fachgruppe im Deutschen Gehörlosen Sportverband
e.V. (DGSV) und wird nach § 31 der Verbandssatzung des DGSV gebildet von allen Dartsportbetreibenden Gehörlosen
Sportverband bzw., deren Dartabteilungen innerhalb der Deutschland.

1.2 Die Aufgaben der Sparte Dart sind:
a.) den Gehörlosen Dartsport zu pflegen und zu fördern.
b.) der körperlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder, insbesondere der gehörlosen Jugend, zu dienen.
c.) Durchführung von Meisterschafts- und anderen Wettbewerben der Gehörlosen sowie von repräsentativen Veranstaltungen
im Dart und im Rahmen des DGSV.
d.) Wahrung dersportlichen Disziplin durch Ausübung des Strafrechts gegenüber Gehörlosen Sportvereinen und deren
Mitglieder.
e.) Wahrung der Interessen der Gehörlosen Sportvereine und deren Mitglieder gegenüber Behörden und Landesfachwarten.
f.) Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb der Sparte Dart und zwischen den Vereinen und deren Mitglieder.
g.) Unterstützung von Betreibungen, die auf die Förderung des Gehörlosen Dartsport gerichtet sind.
h.) Durchführung von Lehrgängen für Spitzen- und Nachwuchssportler

2.2 Die Sparte Dart des DGS gliedert sich verwaltungsmäßig in Regionen innerhalb des Deutschlands.

3.1 Die Wahl der Spartenleitung erfolgt bei der Spartentagung der Sparte Dart durch die Delegierten der angeschlossenen
Gehörlosen – Sportverbände.

3.2 Die Spartentagung der Sparte Dart findet alle 4 Jahre statt. Sie wird vom Verbandsfachwart einberufen. Die Einberufung mit
Tagesordnung und Kassenbericht muss bis spätestens 10 Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Revisoren geben den
Revisionsbericht ab. Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.

3.3 Bei der Spartentagung werden die Mitarbeiter der Spartenleitung auf die Dauer von 4 Jahren, wie bei anderen
Verbandsfachwarten auch im gleichen Jahr, gewählt.

3.4 Die Arbeitstagung der Sparte Dart findet alle 2 Jahre statt, auf der Rückblick gehalten, die Kassen geprüft und die Planungen
für die nächsten Jahre festgelegt werden.

3.5 Zu den Sparten-/ Arbeitstagungen werden die Landes Gehörlosen Sportverbände des DGS 3 Monate vorher eingeladen.
Jedes Landes Gehörlosen Sportverband vertritt die ihm angeschlossenen Vereine mit Dartabteilungen und erhält als Verband
1 Stimme und für jeden Verein mit Dartabteilung eine weitere Stimme. Die Entsendung der Delegierten erfolgt über die
Landes Gehörlosen Sportverbände, welche auch mit den Vereinen die Kosten für die Fahrt und Spesen regeln. Die
Spartenleitung hat selbst pro Mitarbeiter 1 Stimme.

3.6 Anträge zur Sparten- und Arbeitstagung müssen mit Begründungen spätestens 4 Wochen vor der Tagung beim
Verbandsfachwart eingereicht werden. Die Anträge, die am Tag der Spartentagung bzw. Arbeitstagung eingereicht werden,
werden nicht berücksichtigt.

3.7 Alle Beschlüsse bei den Sparten- und Arbeitstagungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind bindend für alle dem
DGS angeschlossenen Vereine, die am Dart – Sportbetrieb teilnehmen.

3.8 Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag, über den abzustimmen ist, als abgelehnt.

3.9 Die Spartenleitung besteht aus:
a.) dem Verbandsfachwart
b.) dem Technischer Leiter
c.) dem Spartenkassierer/in und Pass-stellenleiter/-in

3.10 Die Kassen- und Passstelle kann auch von dem Verbandsfachwart oder Technischen Leiter übernommen werden, wenn die
Spartentagung zustimmt.

3.11 Für die Kassenprüfung werden aus dem Kreis der Delegierten 2 Revisoren gewählt. Die Revisoren werden bei jeder
Spartentagung neu gewählt. Wiederwahl istzulässig.

4.1 Die Spartenleitung hatte alle Entscheidungen über den Gehörlosen Dartsport zu treffen. Beizwingender Notwendigkeit ist die
Spartenleitung ermächtigt, zwischen der alle 1 Jahre stattfindenden Arbeitstagung und Spartentagung der Ordnungenund
Regeln, Beschlüsse und Änderungen zu fassen, Neu- und Umbesetzungen in der Spartenleitung bis zu den Neuwahlen
vorzunehmen.

4.2 Der Verbandsfachwart hat die Geschäfte der Sparte Dart zu führen und ist verantwortlich für die Durchführung der
Beschlüsse der Spartentagungen, der Arbeitstagungen, der Spartenleitung, sowie den Anweisungen des DGS.

4.3 Der Verbandsfachwart auf Bundesebene und die Landesfachwart auf Landesebene sind berechtigt, Tagungen bzw. Sitzungen
anzusetzen. Die Landessparten sind verpflichtet auf Bundesebene, ebenso die Vereine auf Landesebene, zu diesem
angesetzten Tagungen bzw. Sitzungen einen oder zwei Vertreter zu entsenden.

4.4 Der Verbandsfachwart auf Bundesebene hat die Durchführung der Dartspiele im DGS in Verbindung mit dem Technischen
Leiter und den Landesfachwarten sowie deren Beauftragten, zu organisieren und zu überwachen.

4.5 Der Verbandsfachwart istzuständig für die Erteilung von Spielberechtigungen und für die Auslegung der Sperrbestimmungen
der Sparte Dart.

4.6 Der Verbandsfachwart istzuständig für die Auslegung der Spielordnung der Sparte Dart und ist berechtigt zur Erteilung von
Sondergenehmigungen sowie Genehmigungen, die in der Satzung und Spielordnung nicht berücksichtigt sind.

4.7 Der Verbandsfachwart hat das Recht, an allen Sitzungen und Tagungen der Landesdartsparten teilzunehmen.

4.8 Die Landesfachwarte haben die Geschäfte ihrer Landesdartsparte nach Richtlinien der Sparte Dart zu führen und sind
verantwortlich für die Durchführung des Spielbetriebesin ihrem Landesteil.

4.9 Eine Landesdartsparte kann,soweit erforderlich,zur Vereinfachung der technischen Durchführung des Spielbetriebes nach
geographischen Verhältnissen einem anderen Landesteilzugeordnet werden.

4.10 Der technische Leiter istzuständig für die Durchführung aller Meisterschaftsspiele. Der Verbandsfachwart hat dem
technischen Leiter bei den Meisterschaftsspielen zu unterstützen gegebenenfallszu helfen. Die Termingenehmigung erteilt
der Verbandsfachwart in Absprache mit dem technischen Leiter.

5.1 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

5.2 Die zur Durchführung der Aufgaben der Sparte Dart erforderlichen Mittel werden beschafft durch folgende Einnahmen:
a.) Spartenbeiträge von den dartsportbetreiben Vereinen
b.) Veranstaltung repräsentativer Spiele
c.) Teilnahmegebühr bei Meisterschaften der teilnehmenden Vereine mit Dartabteilung
d.) Pass-, Mahngebühren, Geldstrafen
e.) Verfahrenskosten und Gebühren
f.) Besondere Umlagen
g.) Zuschüsse von Behörden, Landesfachverbände,sowie Stiftungen und Spenden

6.1 Die Kassenstelle und die Passstelle der Sparte Dart kann zusammen oder getrennt von Mitarbeitern geführt werden. Sie
tragen den Namen Spartenkassierer und/ oder Passstellenleiter.

6.2 Der Spartenkassierer ist für die Abwicklung der Geschäfte der Kassenstelle und aller finanziellen Angelegenheiten zuständig.
Er überwacht die Einhaltung des Haushaltsplanes, den Zahlungsverkehr und übt die Kontrolle über die Kassenführung aus. Er
hat nach Ablauf des Geschäftsjahrs der Spartenleitung unter Angabe einer genauen Übersicht der Vermögensverhältnisse
sowie aller Einnehmen und Ausgaben schriftlich Berichtzu erstatten.

6.3 Der Passstellenleiter ist für die Abwicklung der Passstelle der Sparte Dart zuständig. Die Ausfertigung von Spielerpässen und
anderen Angelegenheiten erfolgt ausschließlich durch diesen Leiter.

6.4 Alle Genehmigungsanträge für Turniere, Auslandsturniere und Auslandspiele müssen nach Bestätigung durch den jeweiligen
Landesfachwart an dem Verbandsfachwart zwecks Überprüfung Genehmigungserteilung gesandt werden.

7.1 Die Spartenordnung soll den Spielverkehr des Dartsportsim Bereich des DG – Sportverbandes regeln. Für die Verwirklichung
und die Überwachung ist der Verbandsfachwart zuständig. Dieser regelt den Spielbetrieb zusammen mit dem Technischen
Leiter oder einen Vertreter.

7.2 Die Sportordnung unterliegt der Verbandssatzung des DGSV

8.1 Alle Dartspiele der Sparte Dart und der angeschlossenen Landesfachsparten, sowie Vereine, werden gemäß den von FIQ,
EDSO und ICSD anerkannten Spielregeln in Verbindung mit den Bestimmungen dieser Spielordnung durchgeführt.

8.2 Die Spielordnungen gelten für Damen, Herren, Junioren, Juniorinnen, Senioren, Seniorinnen und Jugendliche gleichermaßen.

9.1 Der Spielbetrieb der Gehörlosen im DGS gliedert sich in:
a.) Repräsentativspiele
b.) Auswahlspiele
c.) Deutsche-Meisterschaftsspiele
d.) Bundesländerkampf
e.) Auslandspiele
f.) Freundschaftsspiele
g.) Regionale Länderturniere / Meisterschaften
h.) Schüler- und Jugendspiele
i.) Vereinsturniere
j.) Steeldartspiele
g.) Regionale Länderturniere / Landes-Meisterschaften

9.2 Die Länder-, Auswahl-, Regional-, Meisterschafts-, Verbandspokalspiele und regionalen Länderturniere werden von der
Sparte Dart durchgeführt. Die Organisation dieser Sparte obliegt dem Verbandsfachwart, dem Technischen Leiter und den
Regional- oder Landesfachwarten.

9.3 Für die Spiele gegen ausländische Vereine gelten die Bestimmungen des § 23 dieser Spielordnung.

9.4 Vereinsturniere, Freundschaftsspiele (ab 3 Vereine) und dergleichen, die von den Vereinen durchgeführt werden, bedürfen
der Genehmigung der Sparte Dart.

9.5 Film- und Bildaufnahmen
Während des gesamten Spieltages werden Film- und Bildaufnahmen, sowie Fotos erstellt. Mit dem Betreten des
Veranstaltungsortes erhält der DGS – Sparte Dart die Rechte zur Veröffentlichung vor

10.1 Die DG Dart – Mannschaftsmeisterschaft der Sektion Dart findet immer Pfingsten (von Samstag bis Sonntag)statt.

10.2 Die DG Dart – Einzel- und Doppelmeisterschaft der Sektion Dart findet immer Anfang Oktober (Freitag, Samstag / Sonntag)
statt.
a.) Freitag / Samstag Einzel (Herren, Damen, Junioren, Juniorinnen, Senioren, Seniorinnen und Jugendliche)
b.) Samstag / Sonntag Doppel (Herren und Damen, Senioren)

10.3 Die DG Dart – Einzel- und Doppelmeisterschaft der Sektion Dart findet immer Anfang Oktober (Freitag und Samstag /
Sonntag)statt.

10.4 Änderungen können nur von dem Verbandsfachwart aus besonderem Anlass vorgenommen werden und werden den
Vereinen rechtzeitig bekannt gegeben.

11.1 Zugabe der DM Ausrichtung
Jeder Sportverein oder DGS-Spartenleitung kann ein Antrag stellen, wer die Deutsche Meisterschaft
(Mannschaftsmeisterschaft, Einzel/ Doppel-Meisterschaft oder Bundesländerkampf)in den nächsten 2 Jahre erwerben
möchte und nur bei der Spartentagung (Arbeitstagung) abgestimmt werden. Bei der Tagung (Anwesendheit des Ausrichtersverein ist Pflicht) wird abgestimmt, wer in den 2 Jahren die verschiedene Turniere den zuschlag bekommt. Wenn kein Verein
eine Meisterschaft übernehmen will oder unbesetzt ist, dann kann die Spartenleitung selbst bestimmen, wer den Zuschlag
bekommt. Voraussetzung ist, daß ein Sportverein nach der letzten Meisterschaftsturnier 1 Jahr auszusetzen hat, aber es ist
auch möglich, als Notfall noch einmal eine Meisterschaftsturnier durchzuführen. Grund für die Aussetzung ist, das andere
Vereine die Chance haben eine Meisterschaft durch zu führen. Sollte ein Sportverein kurzfristig absagen oder nicht
durchführen kann, muss spätens 6 Monate vor der geplanten Termin bei der Spartenleitung gemeldet werden. Daher sollte
sich jeder Sportverein vorher gut vorbereitet sein, um diesen Zeitpunkt abzusagen. Esfolgt eine neue Ausschreibung für das
Turnier und Auch darauf zu achten, daß es für die ausgetragende Sportvereine angepasst ist. Am schlimmsten Fall fällt die
Meisterschaft aus oder die Spartenleitung bestimmt, welcher Sportverein reinspringt oder als neutraler Sportverein sich
bereit erklärt hat die Meisterschaft durchzuführen.

11.2 Die Meisterschaften werden jährlich ausgetragen.

11.3 Bei den DG – Dartmeisterschaften müssen mindestens 5 Vereine aus mindestens 3 Bundesländern von Deutschland
teilnehmen. Dies gilt für Damen- und Herrenspiele.

11.4 DGS – Mannschaftsmeisterschaftsspiele:
a.) An den Deutschen Gehörlosen Dartmeisterschaften können die Mannschaften teilzunehmen. Insgesamt können
höchstens 24 Mannschaften (Ausnahme höchstens 32 Mannschaften) an den deutschen Meisterschaften
teilnehmen.
b.) Das Spielschema und der Spielmodus werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Es erlaubt, dass der dritte
Mannschaft mitspielen darf.
c.) Eine Mannschaft besteht aus 3 Spieler/innen und 1 Ersatz – Spieler/innen. Die Spieler/innen dürfen nur für einen
Verein spielen. Es dürfen beide Geschlechter in einem Team starten.
d.) Der Sieger erhält den Titel „DG – Dartmeister“ dazu den DM-Wanderpokal, Wandertafel und eine Urkunde. Die
Spieler erhalten 4 Medaillen in Gold.
e.) Der Zweite als „Vizemeister“ erhält eine Urkunde. Die Spieler erhalten 4 Medaillen in Silber.
f.) Der Drittplatzierte erhält eine Urkunde. Die Spieler erhalten 4 Medaillen in Bronze.
g.) Der DM-Wanderpokal geht in den Besitz des Vereines über, der entweder 3x in Folge oder 5x im Gesamten die
Meisterschaft gewonnen hat.

11.5 DGS – Einzel – Meisterschaftsspiele
a.) An den Deutschen Gehörlosen Dartmeisterschaften können die Einzelspiele der Damen und Herren teilzunehmen
(es gilt auch Senioren, Seniorinnen, Junioren, Juniorinnen und Jugendliche).
b.) Das Spielschema und der Spielmodus werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben.
c.) Der Sieger erhält den Titel „DG – Dart Einzelmeister“, eine Medaille in Gold und eine Urkunde.
d.) Der Zweite als „Vizemeister“ erhält eine Medaille in Silber und eine Urkunde.
e.) Der Drittplatzierte erhält eine Medaille in Bronze und eine Urkunde.

11.6 DGS – Doppel – Meisterschaftsspiele
a.) An den Deutschen Gehörlosen Dartmeisterschaften können die Doppelspiele der Damen und Herren teilzunehmen
(es gilt auch Senioren und Seniorinnen).
b.) Doppel von Spielern aus verschiedenen Vereinen ist erlaubt. In der Ausschreibung wird angegeben, werspielen darf.
(Senioren bzw. Seniorinnen-, Junioren bzw. Juniorinnen- und Jugendklasse). Es dürfen auch bei unterschiedlichen
Altersklassen aus einem Verein ein Doppel gebildet werden. ( Senioren / Herren, Jugend / Herren, Senioren/
Jugend,Seniorin/ Damen, Damen/ Jugend, Seniorin/ Jugend).
c.) Das Spielschema und der Spielmodus werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben.
d.) Der Sieger erhält den Titel „DG – Dart Doppelmeister“, 2 Medaillen in Gold und 2 Urkunden.
e.) Der Zweite als „Vizemeister“ erhält 2 Medaillen in Silber und 2 Urkunden.
f.) Der Drittplatzierte erhält 2 Medaillen in Bronze und 2 Urkunden.

12.1 Die Einleitung und Ansetzung der Meisterschaftsspiele erfolgt durch den Verbandsfachwart oder Technischen Leiter,sowie
die für das Bundesland zuständigen Landesfachwarte.

12.2 Die für die Durchführung der Meisterschaftsspiele Verantwortlichen haben bei Ausschreibung der Spiele auf die
Durchführungsbestimmungen hinzuweisen. Diese müssen den Vereinen, die daran teilnehmen,schriftlich zugestandet
werden.

12.3 Terminänderungen und Spielansetzungen können grundsätzlich nur von dem Landesfachwarten sowie Technischen Leitern
und vom Verbandsfachwart vorgenommen werden, nicht von den Vereinen.

13.1 Der Verbandsfachwart und der Technische Leitersind berechtigt, aus Anlass besonderer Veranstaltungen oder auszwingenden Gründen
ein allgemeines Spielverbot zu erlassen. Das Spielverbot kann auf Bundesebene oder beschränkt auf Landesebene verhängt werden.

14.1 Jeder Spieler muss für Pflichtspiele im Besitz eines gültigen Spielerpasses sein. Der Spielerpass ist für den Verein gültig, für den die
Wettkampfberechtigung durch den Passstellenleiter eingetragen ist.

14.2 Die Spielerpässe aller an einem Pflichtspiel teilnehmenden Spieler sind vor Spielbeginn beim Wettkampf- / Schiedsrichter
unaufgefordert abzugeben! Hat ein Verein Spielerpässe vergessen, so müssen sich die Spieler vor dem Spiel mit einem
amtlichen Lichtbildausweis ausweisen, sonst können sie nicht am Spiel mitwirken. Der Wettkampf- / Schiedsrichter muss
einen Vermerk in den Spielberichtsbögen machen. Jede Falschangabe wird bestraft. Für jeden vergessenen Pass erhält der
Verein eine Geldstrafe nach der Strafordnung.

15.1 Ein gültiger Vereinswechsel liegt vor, wenn der bisherige Verein die Freigabe und der neue Verein die Mitgliedschaft im Pass
bescheinigt haben. Mit dem Datum der Freigabe erlischt die Wettkampfberechtigung für den bisherigen Verein.

15.2 Ein Verein kann die Freigabe nur verweigern, wenn das Mitglied mit Beitragszahlung oder Rückgabe von Vereinseigentum im
Verzug ist. Wichtig ist bei Vorlage von dem betroffenen Verein der Beweismittel durch Vollstreckungstitel nach § 197 BGB
oder Verjährungsfrist nach § 195 BGB der Beitragsschulden zu beachten.

15.3 Die Spielberechtigung für den neuen Verein ist an eine Wartezeit von vier Wochen gebunden. Die Wartezeit endet jedoch
spätestens mit dem laufenden Spieljahr. Bei Vereinswechsel nach Freigabe im Monat Oktober/November nach der
Beendigung der DG Dart Einzel- und Doppelmeisterschaft entfällt die Wartezeit.

15.4 Die Wohnortwechsel erfolgt keine Sperre. Kopie der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist beizufügen. (innerhalb eines
Monates nach dem Wohnortswechsel)

15.5 Hat der Verein keine Dartabteilung mehr, so kann mit Bestätigung des Vereinsvorsitzendes der Spieler ohne Sperre den
Verein wechseln.

15.6 Der Spieler ist bei Eintritt in einem neugegründeten Verein innerhalb von Monaten nach der Gründung sofort spielberechtigt.
Wer in einem neuen Verein spielt, hat sofort den Namen einzutragen, damit es allen anderen Vereinen bekannt wird.

15.7 Spieler, welche innerhalb 12 Monaten nicht am Spielbetrieb teilgenommen haben,sind sofort spielberechtigt, wenn alle
Verpflichtungen gegenüber dem alten Verein erfüllt sind.

15.8 Die Wartezeit beginnt mit dem Eingang des Passes bei der Passstelle.

16.1 Die Ausländer – Richtlinien des DGS für die Deutsche Gehörlosen Meisterschaften nach gültigem Stand verbindlich zu
befolgen.

16.2 In der Mannschaft dürfen biszu 1 Ausländern für die Deutsche Gehörlosen Meisterschaften teilnehmen.

16.3 Die Ausländer dürfen an Einzel, Doppel und Mannschaftsmeisterschaften, teilnehmen, die in Deutschland ein festen
Wohnsitz haben inkl. Wettkampfberechtigungskarte.

17.1 Ausrichtende Vereine zu Artikel 9.1. c.) und 9.1 d.) sind verpflichtet, alles zu tun, dass dem DGS durch die Ausrichtung der
Veranstaltung keine unzumutbaren und überflüssigen Kosten entstehen. Sie sollen nach Möglichkeit versuchen, von
öffentlichen Stellen o.a. eine Kostendeckungszusage zu bekommen, falls ein Defizit entstehen sollte.

17.2 Der ausrichtende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hallenanlage den Anforderungen entsprechend hergerichtet
wird.

17.3 Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, geprüfte Schiedsrichter für den Wettkampfsablaufzu stellen. Es können auch
vereinseigene ausgebildete Schiedsrichter sein. Für den Notfall kann die Spartenleitung als Schiedsrichter einspringen.

17.4 Der Wettkampfleitung sind ausreichend große Räume für die Schreib- und Organisationsarbeiten zur Verfügung zu stellen.

17.5 Der Ausrichter ist für den Einsatz der Erste-Hilfe Kasten zu sorgen und im schlimmsten Fall muss Sanitäter, Roten-Kreuz-Helfer
oder Notarzt zur Hilfe bestellt werden.

17.6 Von allen Veranstaltungen und der Spartenleitung der komplette Ergebnislisten innerhalb von Tagen zuzusenden bzw.zu
überlassen. Die Spartenleitung übernimmt die notwendige Weiterleitung an die übergeordneten Verbände.

18.1 Die Teilnahme an Wettkämpfen des DGSV und seinen Untergliederungen ist nur in Sportkleidung erlaubt.

18.2 Mannschaften müssen grundsätzlich einheitlich (Trikots) außer Hosen bzw. Jeans-, Sport- und kurze Hosen gekleidet sein, mit
Ausnahme der Schuhe. Nicht erlaubt: Radler- und Gymnastik- Hosen. Die einheitliche farbliche Gestaltung unterliegt keinen
Vorschriften.

18.3 Das Anbringen von Werbung auf der Spielkleidung ist für einzelne oder mehrere Unternehmen vorder- oder rückseitig
gestattet und bedarf der Genehmigung durch den Verbandsfachwart. Alkohol- und Zigarettenwerbungen werden nicht
anerkannt. Die Genehmigung der Werbung wird jeweils für die Dauer eines Spieljahres (01.01.-31.12.) erteilt, wobei der
Vertrag durchauslängerfristig abgeschlossenen werden kann. Für Damen und Herren sind getrennte Genehmigungen zu
beantragen.

18.4 Die Trikots müssen in allen Disziplinen Vereinsnamen auf der Rückseite haben.

19.1 Hörhilfen, Hörgeräte und CI-Träger, gleich in welcher Art, Form und Modell, dürfen gemäß den Bestimmungen des DGS und
ICSD während und im Spiel nicht getragen werden bzw. aufgesetzt werden, das gilt für Spiele aller Arten. Zuwiderhandlungen
werden nach SpO und StO der Sparte Dart des DGS geahndet.

19.2 Die Feststellung der Zuwiderhandlungen muss noch in der Spielzeit erfolgen, das bedeutet: vom Spielbeginn biszum
Spielende; und dem Schiedsrichter oder der Spartenleitung gemeldet werden.

19.3 In allen Veranstaltungen verbindlich fest geschrieben, dass das Tragen von Hörhilfen, Hörgeräte und CI-Träger jeder Art im
Wettkampf verboten ist und bei Verstoß mit Disqualifikation und Geldbußen geahndet wird, in dem der Verstoß festgestellt
wurde. Im Wiederholungsfall innerhalb derselben Veranstaltung wird der Spieler für diesen Veranstaltung disqualifiziert.

20.1 spielt ein Verein mit nicht spielberechtigt, gesperrten, disqualifiziert oder ausgeschlossenen Spielern.

20.2 bricht er absichtlich oder auf Verlangen ein Spiel ab

20.3 verschuldet er einen Spielabbruch

20.4 lässt er das nicht berechtigte Tragen einer Hörhilfe, Hörgeräte und CI-Träger bei Spieler unbewusst oder bewusst zu,so ist
das Spiel sofort mit 2:0 Satz verloren. Dazu kommt noch eine Geldstrafe.

20.5 Verzichtet er auf das Spiel, so wird ihm sein gespieltes Spiel mit Leistungspunkt als verloren gewertet.

21.1 Den Spielerpass und die Spielberechtigung können alle hörgeschädigten Personen durch die Passstelle ausgestellt
bekommen. Nach den Vorschriften und Bestimmungen des DGS und ICSD müssen dir hörgeschädigten Spieler der Sparte
Dart ein Hörtest-Audiogramm vorlegen. Die Audiogramm muss der vom ICSD und innerhalb des DGS geforderten und
festgelegten Norm der Dezibel Grenze (z. Zt. 55 Dezibel) entsprechen. Entspricht das Audiogramm den Bestimmungen, so
kann die hörgeschädigte Person am Spielbetrieb der Gehörlosen teilnehmen. Erfüllt der Test nicht die geforderte Norm, so
kann keine Spielberichtigung erteilt werden. Eine Spielberechtigung erhält der Spieler nur für einen Nationalverband.

21.2 Jede Änderung und Eintragung im Spielerpass, z.B. Umbenennung des Vereinsname u.a., darf nur die Passstelle vornehmen.
Eigenmächtige Änderungen oder Eintragungen durch den Verein selbstsind grundsätzlich verboten.

21.4 Bei Vereinswechsel ist der vorhandene Spielerpass mit dem Passanforderungsmund Spielgenehmigungsantrag einzureichen.
Dazu muss auch der gelbe DGS – Verbandspass mit der Freigabe des letzten Vereines in der Sportart Dart mit eingereicht
werden. Ein Hörtest – Audiogramm ist nur dann erforderlich, wenn die Eintragung der Hörgenschädigung in gelben DGS –
Verbandspass noch nicht vorgenommen werden ist. Ohne Einreichung des gelben DGS – Verbandspasses kann keine
Bearbeitung durch die Passstelle erfolgen!

21.5 Jeder Spieler muss im Besitz einen Spielerpasses mit ordnungsgemäßer Eintragung der Spielberechtigung sein, um am
Spielbetrieb teilnehmen zu können.

21.6 Hat ein Verein Spielerpässe von einem oder mehreren Spielern zum Spiel nicht mitgebracht, so müssen sich die Spieler vor
dem Spiel mit amtlichem Lichtbildausweis ausweisen. Dieser Vorfall muss von dem Schiedsrichter im Spielberichtsbogen
vermerkt werden,zwecks Feststellung der Richtigkeitsangaben der Namen. Jede Falschangabe ist strafbar. Wegen nicht
Vorlage erhält der Verein gemäß StO eine Ordnungsstrafe ja nach Anzahl der fehlenden Pässe.

22.1 Eine Sondergenehmigung aus besonderen Anlässen kann grundsätzlich nur vom Verbandsfachwart erteilt werden. Die
Antragstellung muss mindestens sechs Wochen vor dem Termin mit Angaben des Zweckes erfolgen.
a.) Die Antragstellung muss mindestens 2 Wochen vor dem Termin mit Angaben des Zweckes erfolgen.

22.2 Zwecks Verstärkung der eigenen Mannschaft durch Einsätzen von Spielern eines anderen Vereins(Leihspieler) kann vom
Verbandsfachwart die Sondergenehmigung dazu erteilt werden, wenn der antragstellende Verein aus die schriftliche
Einwilligung vom Verein des Leihspielers mit vorlegen kann.

22.3 Grundsätzlich ist nur 1 Leihspieler pro Geschlecht zugelassen und können bei Deutsche Meisterschaften,
Landesmeisterschaften, Freundschaftsspiele, Vereinsturnieren und bei Auslandsturnieren eingesetzt werden.

23.1 Bei Durchführung von den Turnieren mit mehr als 2 Mannschaften, bei Spielen mit Auslandsbeteiligung und Teilnahme an
den Auslandsbegegnungen muss mindestens 3 Monate vorher beim Verbandsfachwart die Genehmigung eingeholt werden.
Hierzu sind die DGS – Genehmigungsformulare zu benutzen.

23.2 Damen- und Herrenturniere an einem Tag sind zwei getrennte Veranstaltungen. Es müssen also auch zwei Genehmigungen
eingeholt werden.

24.1 Repräsentativ-Spiele können nur von der Sparte Dart durchgeführt werden. Vereine und Verbände dürfen keine
Auswahlspiele gegen Auslandsverbände oder Vereine austragen. Darunter fallen auch Einsätze von Spielern aus
verschiedenen Vereine.

24.2 Die Einberufung der Spielerzu den Repräsentativ spielen wie Länderspielen, Welt- und Europameisterschaften, Deaflympics
wird nach Absprache mit dem Fachwart- Trainern dem DGS – Leistungssportausschuss vorgeschlagen. Die letzte
Entscheidung zur Nominierung fällt das DGS – Leistungsausschuss.

24.3 Zu Repräsentativ spielen dürfen keine ausländischen und Staatslosen Spielerzugelassen werden.

24.4 Die Vereine sind verpflichtet, Auswahlspieler für den DGS abzustellen. Die Auswahlspieler sind verpflichtet, der Nominierung
Folge zu leisten, andernfalls musssofort schriftlich eine Begründung der Nichtfolgeleistung angegeben werden.

24.5 Sollte ein Spieler ohne triftigen Grund der Berufung nicht Folge leisten oder ein Verein sein Mitglied daran hindern, der
Berufung zu folgen, gilt dies als vereinsschädigendes Verhalten und kann zur Folge haben, dass der Spieler eine Sperre erhält.
Den Verein erwartet eine Strafe nach der StO.

25.1 Die in der Verbandsatzung des DGS unter § 36.1, § 36.3, § 36.4, § 37.3 und § 41 ff festgelegten Bestimmung zur Bekämpfung
von Doping und die Anti-Doping- Bestimmung des DGSV sind von allen Dartsportbetriebenden Gehörlosen Sportvereine und
deren Mitgliedern sowie auch von den Landesspotverbänden der Gehörlosen zu befolgen. Bei Nichtbeachtung und Verstoß
gegen den Anti- Doping-Bestimmungen des DGSV erfolgen Strafmaßnahmen vom DGSV.

26.1 Rekorde und Leistungsergebnisse nur bei Gehörlosen – Wettkämpfen, welche entweder gleich gut oder besser als das
bisherige Ergebnissind.

26.2 Rekorde sind mit DGSV – Rekordprotokoll innerhalb von 4 Wochen dem Verbandsfachwart zu melden. Beigefügt werden
müssen: Ausschreibung und vollständigen Ergebnisliste. Nach Möglichkeit soll auch eine Kopie des Wettkampfbogens mit
eingereicht werden.

26.3 Europa- bzw. Weltrekorde sind mit ICSD – Vordruck ebenfallsinnerhalb von 4 Wochen mit gleichen Beilegen wie unter Artikel
11.2. beschrieben einschließlich Teilnehmerverzeichnis an den zuständigen DGS – Verbandsfachwartzu senden, der die
Weiterleitung an das ICSD übernimmt.

26.4 Die Rekorde werden in der Homepage des DGS oder Homepage der Sparte Dart bekannt gegeben. Europa- bzw. Weltrekorde
können nur in den vom ICSD anerkannten Disziplinen anerkannt werden.

26.5 Rekorde können nur bei Wettkämpfen aufgestellt werden, in denen das Tragen von Hörgeschädigten grundsätzlich verboten
ist.

26.6 Statistik

27.1 Dart - Spielgeräte
Zugelassen sind handelsüblichen elektronischen Dartgeräte oder z.B. Löwen Dart-Automat. Bei den Dartgeräte sind 3 Loch,
besser sogar 2 Loch-Segmente zugelassen. Nicht erlaubt sind American Dartgeräte oder ähnliches, da sie größere Segmente
(5 Loch) haben als die gewöhnlichen Board. Die Mitte des Bull’s Eye zum Boden muss 1,73 m betragen. Die Anzahl der Geräte
müssen ab 3 Geräte des entsprechenden Turniers bzw. Meisterschaften angemessen sein. Auch wichtig ist der Bodenschutz
aus Teppich, Rasenteppich oder Gummimatte runterlegen, da die Dartpfeile oft fallen und die Schäfte oft verbogen oder
abgebrochen sind. Es sollte immer bei DG oder LM vorhanden sein.
Zugelassen sind handelsübliche Steeldartscheiben wie Winmau- oder Unicornscheiben.

27.2 Beleuchtung
Das Dart-Board muss mindestens mit 40 Watt beleuchtet sein. Der Spielbereich sollte ausreichend und nicht ausgeleuchtet
sein.

27.3 Abwurf-Linie
Die Abwurf-Linie muss parallel zum Dart-Board am Boden gut sichtbar angebracht werden. Der Abstand beträgt 2,37m. Falls
zwischen Gerät und Boden kein Winkel von 90 Grad besteht oder der Boden uneben ist, dann muss eine Dialogmessung den
Abstand der Wurflinie zum Gerät bestimmen. Die Diagonalmessung beträgt 2,93 m (bei einer Bull Höhe von 1,73 m)
gemessen von Bull´s Eye zur Abwurf-Linie. Die Breite der Abwurf-Linie ist nicht festgelegt. Esist erlaubt über die Abwurf-Linie
zu beugen. Auch der Abwurf neben der Linie in ihrer gedachten Verlängerung ist erlaubt. Ein Dart gilt als geworfen, wenn es
eine eindeutige Wurfbewegung vorausgegangen ist. Es gilt nicht, wenn der Dart lediglich beim Aufnehmen aus der Hand fällt.
Es gilt auch bei unabsichtlichen oder absichtlichen Wurf als geworfen. Darts dürfen bei ungewollten, herabgefallen über die
Abwurflinie aufgehoben werden und nachgeworfen.

27.4 Dartpfeile
E-Dartpfeile müssen elastische Kunststoffspitzen haben, die ein steckenbleiben in den Bohrungen des Boards ermöglichen.
Ein Dartpfeil darf nicht länger als 16,8 cm sein. Das maximale Gewicht beträgt 14-21 Gramm.

27.5 Mess- und Prüfinstrumente
Man sollte folgende bereithalten. Metermaß um den Abstand zu ermitteln bzw. mit dem Messband (min. 3 m) um die
Diagonalmessung durchführen zu können, falls sie erforderlich ist.

27.6 Toleranzen
Abweichungen von +/- 1 cm sind bei allen in der Sporttechnischen Voraussetzungen angegebenen Messen zulässig. Falls am
Ort größere Abweichungen nicht vermeidbar sind, kann es durch die Spartenleitung ausnahmsweise genehmigt werden.
Auch sind bei Gewicht produktionsbedingte Toleranzen von maximal 5% gestattet.

27.7 Hold Taste (Wechseltaste)
Wird bei einer Spielbegegnung vergessen ein Fehlwurf abzudrücken und der Fehlwurf führt zu einem Vorteil, wird das Spiel
zu Gunsten des Benachteiligten gewonnen. Man sollte vorher ihn warnen, oder falls der Gegner ignoriert, hat er den
Spielsatz mit 1:0 verloren.
Bei Stromausfall wird der Spielstand nachgeholt. Wenn die Segmente (Dartplatte) durch Dartspitze verklemmt sind, so dass
die Anzeige nicht mehr reagiert, wird das Spiel gestoppt und den Fachwart (Dartleitung)zur Hilfe geholt.

27.8 Alkohol, Rauchen und Fotografieren
Alkohol und Rauchen ist während des Spiels am Spielfeld grundsätzlich verboten. Außerhalb des Turniersist es gestattet,
doch stark alkoholisierte Spieler werden disqualifiziert. Bei Missachten der DB wird sofort gewarnt und kann im
Wiederholungsfall zur Disqualifikation führen! Fotografieren ist nur ohne Blitzer erlaubt, da der Spieler abgelenkt wird.

27.9 Rundenbegrenzung
Bei den Damen/Seniorinnen – Einzel und Damen/Seniorinnen – Doppel ist eine Rundendbegrenzung festgelegt. Die
Rundendbegrenzung läuft max. 20 Spielrunden, danach wird zur Entscheidung des mittleren Bulls bestens getroffen hatte,
den Spielsatz 1:0 Satz für sich gewonnen und wieder wie gewohnt neue Rundenzähler einzustellen.

27.10 Disqualifizierung
Bei großen Fouls (z.B. mehrmaliges Übertreten der Abwurflinie, Fehlwürfe ignorieren)
oder nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall ist die Spartenleitung berechtigt,
einzelne Spieler, Doppelteams oder in den Mannschaften zu disqualifizieren. Auch beim
Alkohol/Rauchen kann dieser Spieler sofort abgesetzt werden. Wenn 1 Spieler sich
verweigert und weiterspielen will, oder zum lautstarken Streit mit Folgen kommt, kann
die Spartenleitung den Verursacher (egal bei einzelne Spieler, Doppelteams) aus dem
Spielfeld verbannen.

27.11 Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, um an die Deutschen Meisterschaften teilnehmen zu dürfen.

27.12 Sollte nach beiderseitigen Anmeldung am Spielgerät nicht innerhalb von 5 Minuten ein Dart geworfen sein, wird ein
Schiedsrichter damit beauftragt den Sachverhalt zu klären. Sind beide Parteien abwesend, so verliert derjenige Spieler,
welcher an der Reihe gewesen wäre.

28.1 Teilnahmeberechtigung
An den deutschen Meisterschaften nehmen nur die Vereine teil, die sich zuvor bei der Landesmeisterschaft teilgenommen
haben. Die Anzahl der Vereine, die zur deutschen Meisterschaft geschickt werden, ist in den Bundesländern unterschiedlich
insgesamt können höchstens 24 Mannschaften (Ausnahme höchstens 32 Mannschaften) an den deutschen Meisterschaften
teilnehmen.
Gilt auch für Ausländer, siehe 16.3

28.2 Mannschaftsaufstellung
Eine Mannschaft besteht aus 3 Spieler/innen und 1 Ersatz-Spieler/innen. Die Spieler/innen dürfen nur für einen Verein
spielen. Es dürfen beide Geschlechter in einem Team starten.

28.3 Spiel – Modus (301 Master Out)
Die Spielpaarungen werden immer mit einem 2:0 oder 2:1 beendet (2 Gewinn Sätze). Die Mannschaften spielen zuerst in den
Gruppenspielen und danach geht es in das 16er K.O.-System. Bei einem Sieg gibt es 3:0 Punkte, bei Niederlage 0:3 Punkte
und bei Unentschieden 1:1 Punkte. Beim Unentschieden dann 301 M.O. League im Finalrunde gespielt. Die Mannschaft, wo
dieses Entscheidungsspiel gewinnt, bekommt dann einen Punkt dazu und hat somit 2:1 gewonnen.

28.4 Auslosung
Welche Mannschaften in einer Gruppe spielen, werden ca. 3 Wochen vor Beginn der Meisterschaften ausgelost.

28.5 Spielberichtsbogen
Es wird der Spielberichtsbogen der Sparte Dart verwendet. Die Kapitäne der Mannschaften sind verantwortlich für die
Richtigkeit der Eintragungen. Die Spielberichtsbögen müssen nach dem Spiel von beiden Kapitänen unterschreiben werden
und an der Spartenleitung zurückgegeben werden.

28.6 Ersatzspieler
Während eines Spiels können die Ersatzspieler eingewechselt werden. Der ausgewechselte Spieler darf dann nicht mehr in
das Spiel zurück. Das ein-, ausgewechselt ist jederzeit möglich, jedoch nicht während einer laufenden Spielpaarung.

28.7 Termin, Ort und Dauer
Der Termin und Ort werden auf der Spartentagung ein Jahr im Vorausfestgelegt. Der Wettkampf dauert je nach Anzahl der
teilnehmenden Mannschaften 2-3 Tage.

28.8 Wettkampfablauf
a.) Das Heim-Team erhält von der Spartenleitung den Spielberichtsbogen. Der Kapitän des Heim- Teams trägt die
Namen und Passnummern seiner Spieler ein, gibt den Spielberichtsbogen an das Gast-Team weiter.
b.) Der Kapitän des Gast-Teams schreibt die Namen und Passnummern seiner Spieler ein.
c.) Die beiden Vereinen treten dann gemeinsam an einen freien Dart-Automat. Die Spiele werden der Reihe nach,
laut Spielberichtsbogen durchgeführt.
d.) Der Kapitän des Heim-Teamsträgt die Ergebnisse in den Spielberichtsbogen ein. Dabei kontrolliert der Kapitän des
Gast-Teams die Eintragungen.
e.) Sind die Spiele zu Ende und der Sieger steht fest, dann überprüfen die Kapitäne den Spielberichtsbogen auf die
Richtigkeit und unterschreiben.
f.) Der Kapitän des Gast-Teams gibt den Spielberichtsbogen bei der Spartenleitung wieder ab.

28.9 Wettkampfablauf bei erwischten Spieler /-in mit Hörhilfe
Wer eingesetzte Spieler/-in im Vorrundenspiele getragene Hörhilfe erwischt wird, verliert das Spiel sofort 0 : 2 und 0 : 1
Spielsatz für den Gegner.
Der disqualifizierte Spieler/-in wechselt sofort aus und der Ersatzspieler darf im nächsten Spieleinsatz bis zum Ende des
Spieles mitspielen und wird es dann weiterhin bewerte wie vorher. Der disqualifizierte Spieler/-in darf erst im nächsten
Vorrundenspiele wieder teilnehmen !
Im K.O-System (Final- und Verliererrunde) wäre der erwischte Spieler/-in nach § 19.3
im Team sofort disqualifiziert und verliert nur 3 restlichen Rundenspiele mit (0 : 6 Spielsätze) und die anderen 2 Stammspieler/-in im selben Team müssen weiter die restlichen Spiele mit Gegnern zu Ende spielen.
Der Ersatzspieler-/in darf den disqualifizierten Stammspieler/-in ,danach im freien Platz nicht bis zum Ende dieses
eingewechselt werden. So wird esim laufenden Spielberichtbogen bewertet.

29.1 Teilnahmeberechtigung
An den deutschen Einzelmeisterschaften nehmen nur der Spieler teil, derzuvor an den Landesmeisterschaften
teilgenommen haben und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Senioren/innen müssen im Geburtsjahr desjeweiligesJahres, das 50.Lebensjahr erreicht sein.
Senioren/innen können auch bei Herren/Damen – Einzel starten, dürfen aber dann am nächsten Tag nicht mehr bei
Senioren/innen Doppel mitspielen.
Gilt auch für Ausländer, siehe 16.3

29.2 Anzahl der Teilnehmer
Die Anzahl der Spieler, die bei den deutschen Meisterschaften teilgenommen, ist in den Bundesländern unterschiedlich. Es
können höchstens 64 Männer und 32 Damen an den deutschen Meisterschaften teilnehmen.

29.3 Spiel – Modus (301 Master Out)
Die Spielpaarungen werden immer mit einem 2:0 oder 2:1 beendet (2 Gewinn Sätze). Die Spieler spielen zuerst in den
Gruppenspielen und danach geht es in das 32er K.O.-System (Männer bzw. 16er K.0.-System).
Bei den Herren / Senioren wird ab Halbfinale, Finale und Spiel um Platz 3 die Spielpaarung mit 3 : 0 oder 3 : 1 oder 3 : 2
beendet ( 3 Gewinnsätze)
Bei den Damen, folgende Regelung: unter 10 Damen in den Gruppenspielen mit 3 : 0 oder 3 : 1 oder 3 : 2 beenden. ( 3
Gewinnsätze). Über 10 Damen wird ebenso ab Halbfinale, Finale und Spiel um Platz 3 die Spielpaarungen mit 3 : 0 oder 3 : 1
oder 3: 2 beendet.

29.4 Auslosung
Welche Mannschaften in einer Gruppe spielen, werden ca. 3 Wochen vor Beginn der Meisterschaften ausgelost.

29.5 Spielzettel
Sie werden Spielzettel der Sparte Dart verwendet. Die Spieler sind verantwortlich für die Richtigkeit der Eintragungen der
Spielzettel.

29.6 Termin, Ort und Dauer
Der Termin und Ort werden auf der Spartentagung ein Jahr im Vorausfestgelegt. Der Wettkampf dauert je nach Anzahl der
teilnehmenden Spieler 1 Tag.

29.7 Wettkampfablauf
a.) Die beiden Spieler werden von der Spartenleitung aufgerufen, den Spielzettel entgegen zu nehmen.
b.) Heimrecht hat der Spieler, der in der linken Spalte auf dem Spielzettel steht.
c.) Nach dem Spiel trägt einer der Spieler das Ergebnis auf den Spielzettel, wird auf Richtigkeit überprüft und von
beiden unterschreiben. Ein Spieler gibt diesen Zettel umgehend an dem Spartenleitung ab.